Quarantäne ignoriert

Corona-Infizierte will „Mega-Strafe“ bekämpfen

Tirol
24.08.2020 11:00

Weil sie gleich mehrfach auf die Heimquarantäne gepfiffen hatte, ist eine positiv auf das Coronavirus getestete Deutsche am Landesgericht Innsbruck zu einer „Mega-Strafe“ verurteilt worden. Die Frau gesteht zwar ein, Fehler gemacht zu haben, fühlt sich aber als Justizopfer und will in Berufung gehen.

Andrea Egger ist am Boden zerstört. Mit so einem Urteil hat die in Schwaz lebende 54-Jährige nicht gerechnet. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde über die Pensionistin - nicht rechtskräftig - eine Geldstrafe von 10.800 Euro verhängt. „Ich werde gegen dieses Urteil vorgehen“, wettert die gebürtige Deutsche, die im April dreimal gegen einen behördlichen Absonderungsbescheid verstoßen hatte. „Ich habe einen Fehler gemacht, das gebe ich ja zu. Aber was hätte ich tun sollen?“, ist Egger, bei der laut eigenen Angaben das Coronavirus nur ganz schwach nachgewiesen wurde, sauer.

Joghurt, Salat und Katzenfutter
„Ich bin nur kurz in den Supermarkt gegangen und habe dort ein Joghurt, einen Salat und Futter für meine 18 Jahre alte Katze gekauft.“ Freunde oder Bekannte, die für sie den Einkauf erledigen hätten können, hat die Wahl-Tirolerin nicht. „In unserem Wohnhaus läuft alles sehr anonym ab. Ich kenne meine Nachbarn teilweise nicht einmal.“

Mit dem Taxi ins Spital
Am Tag darauf entsorgte die im neunten Stock wohnende Egger den Bio-Müll. „Hätte ich warten sollen, bis Maden aus dem Sack kriechen?“, fragt sich die Deutsche, die dabei auch ein kurzes „Sonnenbad“ genoss: „Ich habe mich nur auf eine Bank hinter dem Haus gesetzt, da hält sich nie jemand auf. Ich bin ja nicht in einen Park gegangen“, erklärt die Pensionistin.

Auch dass sie sich mit dem Taxi ins Spital fahren hat lassen, nachdem sie sich an der Hand verletzt hatte, ist zumindest für Egger durchaus nachvollziehbar. „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, einen Rettungswagen zu rufen. Die haben ja Besseres zu tun“, ist die 54-Jährige überzeugt. Zudem habe sie stets einen Mund-Nasen-Schutz getragen und sei nur mit „steriler Kleidung“ ins Freie gegangen.

Vor Gericht sah man das anders. „Sie haben sich einen Dreck geschert, ob Sie jemanden anstecken“, nahm sich der Staatsanwalt kein Blatt vor den Mund. „Der junge Herr will sich nur beweisen und an mir ein Exempel statuieren“, glaubt Egger, die nun um eine Verfahrenshilfe angesucht hat und dann mit dem Anwalt in Berufung gehen will.

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