Rund 28.500 Euro

Lucile-Mörder wollte Eltern Trauergeld verweigern

Tirol
18.11.2020 06:50

Es ist nach wie vor ein Schlag ins Gesicht für die Eltern von Lucile! Der Mann, der ihre Tochter kaltblütig ermordet hat, wäscht seine Hände weiter in Unschuld. Und das, obwohl er die Tat einem Psychiater indirekt bereits gestanden hatte. Nun wollte Catalin C. noch den Zuspruch des Trauerschmerzensgeldes bekämpfen ...

„Traurig, dass Sie vor Luciles Eltern nicht zur Tat stehen können“, konnte der Vorsitzende Richter Norbert Hofer seinen Unmut über die eingelegte Berufung beim Mordprozess im Juni nicht zurückhalten. Trotz erdrückender Beweise stritt der Fernfahrer bis zuletzt ab, die französische Austauschstudentin im Jänner 2014 in Kufstein ermordet zu haben.

Schuldspruch wurde von OGH bereits bestätigt
Auch insgesamt rund 28.500 Euro Trauerschmerzensgeld samt den Begräbniskosten will der Rumäne den Eltern nach wie vor nicht zahlen. Er legte bereits unmittelbar nach der Verhandlung im Juni gegen diesen Zuspruch Berufung ein.

In einer nicht öffentlichen Sitzung Ende September wies der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde des 43-Jährigen ab und bestätigte damit den Schuldspruch. Eine Zusatzstrafe wurde über den Angeklagten vor dem Schwurgericht in Innsbruck bekanntlich nicht verhängt. Denn nach einem Sexualmord in Endingen bei Freiburg (D) wurde der Familienvater bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.

Bekannte des Täters polterte vor Gericht
Am Dienstag schmetterte nun auch das Oberlandesgericht Innsbruck die Berufung bezüglich des zugesprochenen Trauerschmerzensgeldes ab. Ganz zum Unmut einer offensichtlich Bekannten des Täters, die nach wie vor von dessen Unschuld überzeugt zu sein scheint. „Er hat niemanden umgebracht. Man hat ihm das Leben genommen“, polterte die Frau. Ehe die Polizei eintraf, um die Dame aus dem Saal zu geleiten, war die Verhandlung aber schon wieder vorbei.

Catalin C. soll nun übrigens wieder nach Deutschland ausgeliefert werden. Ob Luciles Eltern jemals Geld sehen werden, ist trotz EU-weiten Vollstreckungstitels zu bezweifeln.

Samuel Thurner, Kronen Zeitung

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